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* moderne und komfortable Fahrzeuge

* saubere Fahrzeuge

* Behindertengerechte für Fahrgäste mit        Rollstuhl

* professionelle und höfliche Fahrer

* Beratung auch in deutscher    Gebärdensprache 

Gesetzlich festgelegte Regelung zu Krankenfahrten

Grundsätzlich:

  • Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
  • Ein Original der Genehmigung bitte an das Taxiunternehmen aushändigen.
  • Eine ärztliche Verordnung zu jeder Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (erhalten Sie von der Krankenkasse).

Gesetzlicher Eigenanteil:

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 €
  • höchstens 10,00 € pro Fahrt

Fahrten zu ambulanten Behandlungen:

  • Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
  • oder Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
  • in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis                            (Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich)
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Ambulante Operationen:

  • Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Dialysepatienten:

  • schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Strahlen-/Chemotherapie:

  • schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich
  • je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag) Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
  • Ausnahme: Fahrten zur Kur / Rehabilitationszentren Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig.

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