Gesetzlich festgelegte Regelung zu Krankenfahrten
Grundsätzlich:
- Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
- Ein Original der Genehmigung bitte an das Taxiunternehmen aushändigen.
- Eine ärztliche Verordnung zu jeder Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (erhalten Sie von der Krankenkasse).
Gesetzlicher Eigenanteil:
- 10% des Fahrpreises
- mindestens 5,00 €
- höchstens 10,00 € pro Fahrt
Fahrten zu ambulanten Behandlungen:
- Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
- oder Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
- in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis (Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich)
- Zuzahlung des Eigenanteils, oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Ambulante Operationen:
- Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
- Krankentransportschein ist erforderlich
- Zuzahlung des Eigenanteils, oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Dialysepatienten:
- schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
- Krankentransportschein ist erforderlich
- Zuzahlung des Eigenanteils, oder kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Strahlen-/Chemotherapie:
- schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
- Krankentransportschein ist erforderlich
- je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
- Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag) Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
- Ausnahme: Fahrten zur Kur / Rehabilitationszentren Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig.
